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Sie sind im Betriebsrat tätig?

Wir sind die Kanzlei für Betriebsräte

Bundesweite Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Personalräten durch erfahrene und praxisnahe Experten, Rechtsanwälte und Dozenten im Bereich der Betriebsräte-Fortbildung.

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Höchste Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeits- und des Betriebsverfassungsrechts gewährleistet eine fundierte Beratung von Betriebsräten aus allen Branchen. Insbesondere bei Umstrukturierungen (Betriebsänderungen), aber auch bei der Beratung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen und der Durchsetzung der sonstigen Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrats sind wir Ihnen jederzeit schnell und kompetent behilflich.

Die in der Kanzlei tätigen Fachanwälte für Arbeitsrecht sind zudem als erfahrene und praxisnahe Dozenten im Bereich der Betriebsräte-Fortbildung tätig. Dabei geben wir unsere mehrjährige Berufserfahrung an die Seminarteilnehmer praxisnah weiter. Gleichzeitig vertieft jedes von uns gegebene Seminar den Erfahrungsschatz des jeweiligen Dozenten und der Kanzlei.

Beratung des Betriebsrates bei Umstrukturierungen

Die Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel ist der Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans.

Eine Betriebsänderung kann der Arbeitgeber grundsätzlich erst dann umsetzen, wenn er den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt hat. Eine Betriebsänderung kann zum Beispiel in Form von Personalabbau vorliegen, ebenso wie bei einer Ausgliederung von Betriebsteilen oder einer grundlegenen Änderung der betrieblichen Organisiationsstruktur. Auch kann die Betriebsänderung mit einem Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB einher gehen, wenn der „neue“ Arbeitgeber gleichzeitig restrukturieren möchte. Welche Rechte der Betriebsrat im Einzelnen hat, erklären wir gerne telefonisch oder in einem Beratungstermin.

In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern steht dem Betriebsrat auch ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber anwaltliche Unterstützung zur Beratung zur Verfügung (§ 111 Satz 2 BetrVG). Aber auch in kleineren Unternehmen ist bei einer Betriebsänderung regelmäßig die Erforderlichkeit gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG gegeben.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung und/oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen? Lesen Sie dazu hier mehr.

Ihr effizienter Start in die neue Betriebsratsarbeit

Sie sind neu oder erneut in den Betriebsrat gewählt worden? Herzlichen Glückwunsch zu einer verantwortungsvollen Aufgabe mit vielen neuen Fragen und Herausforderungen. Als Experten für Betriebsräte unterstützen wir Sie bei Ihrem gemeinsamen Start als Betriebsrat, beraten Sie bei den wichtigsten Fragen und geben Ihnen alle wichtigen Informationen für eine effiziente und perfekt aufgestellte Ausrichtung Ihrer Arbeit direkt von Beginn an – und das mit einem hohen Maß an Kompetenz, leicht verständlich erklärt und rechtssicher.

Im Rahmen einer pauschalen oder stundenbasierten Vergütungsvereinbarung sind wir für Sie als neu gewählten Betriebsrat Ihr Ansprechpartner – als Hilfestellung und bei allen offenen Fragen.

Interesse an einem unverbindlichen Angebot? Sprechen Sie uns an!