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Erfolgreiche Strategien für Betriebsräte

Wir stärken Sie als Arbeitnehmervertretung

Wir sind zuverlässiger Partner für Sie als Betriebsrat und unterstützen Sie in ihrem wichtigen Engagement für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer.

Jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Betriebsräten

Unsere Leistungen sind darauf ausgerichtet, Betriebsräte in jeder Phase ihrer Arbeit zu unterstützen. Von der Gründung eines Betriebsratsgremiums über Schulungsangebote bis hin zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und sorgen dafür, dass Ihre Arbeit so effektiv und effizient wie möglich ist.

Unsere erfahrenen Berater verfügen über das nötige Know-how und die rechtliche Expertise, um Ihnen in allen Belangen der Betriebsratsarbeit kompetent zur Seite zu stehen. Wir stehen Ihnen nicht nur mit fundiertem Fachwissen zur Seite, sondern auch mit einem Lächeln und positiver Energie, um die Herausforderungen des Arbeitsalltags gemeinsam zu meistern.

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit als Ziel

Unser Ziel ist es, Betriebsräte in die Lage zu versetzen, die Belange der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig eine gute Arbeitsatmosphäre im Unternehmen zu fördern. Denn eine erfolgreiche und harmonische Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ist der Schlüssel zu langfristigem Erfolg und zufriedenen Mitarbeitern. Dafür bieten wir Betriebsräten zusätzlich als Unterstützung unsere schnelle und unkomplizierte Beratungs-Flatrate für die täglichen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts an. Mehr zur Beratungs-Flatrate für Betriebsräte!

Gerne begleiten wir Sie als Experten auf Ihrem Weg und helfen Ihnen dabei, die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.

Machen wir die Arbeitswelt gemeinsam besser!

Beratung des Betriebsrates bei Umstrukturierungen

Die Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel ist der Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans.

Eine Betriebsänderung kann der Arbeitgeber grundsätzlich erst dann umsetzen, wenn er den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt hat. Eine Betriebsänderung kann zum Beispiel in Form von Personalabbau vorliegen, ebenso wie bei einer Ausgliederung von Betriebsteilen oder einer grundlegenen Änderung der betrieblichen Organisiationsstruktur. Auch kann die Betriebsänderung mit einem Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB einher gehen, wenn der „neue“ Arbeitgeber gleichzeitig restrukturieren möchte. Welche Rechte der Betriebsrat im Einzelnen hat, erklären wir gerne telefonisch oder in einem Beratungstermin.

In Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern steht dem Betriebsrat auch ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber anwaltliche Unterstützung zur Beratung zur Verfügung (§ 111 Satz 2 BetrVG). Aber auch in kleineren Unternehmen ist bei einer Betriebsänderung regelmäßig die Erforderlichkeit gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG gegeben.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung und/oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen? Lesen Sie dazu hier mehr.

Ihr effizienter Start in die neue Betriebsratsarbeit

Sie sind neu oder erneut in den Betriebsrat gewählt worden? Herzlichen Glückwunsch zu einer verantwortungsvollen Aufgabe mit vielen neuen Fragen und Herausforderungen. Als Experten für Betriebsräte unterstützen wir Sie bei Ihrem gemeinsamen Start als Betriebsrat, beraten Sie bei den wichtigsten Fragen und geben Ihnen alle wichtigen Informationen für eine effiziente und perfekt aufgestellte Ausrichtung Ihrer Arbeit direkt von Beginn an – und das mit einem hohen Maß an Kompetenz, leicht verständlich erklärt und rechtssicher.

Buchen Sie doch unsere Klausurtagung für eine effiziente und erfolgreiche Betriebsratsarbeit von Beginn an.

Beratungspauschale für Betriebsräte

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