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Beratungs-Flatrate für Betriebsräte

Schnelle Unterstützung bei Rechtsfragen

Betriebsräte stehen häufig vor einer Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen und komplexen Fragestellungen. Um die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer dabei sicherstellen zu können, ist ein tiefes Verständnis des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sowie eine professionelle Unterstützung notwendig. Mit der Beratungs-Flatrate für Betriebsräte bieten wir dafür eine schnelle und unkomplizierte rechtliche Begleitung an.

Was ist eine Beratungs-Flatrate für Betriebsräte?

Die Beratungs-Flatrate ist unser Serviceangebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten ist. Dahinter verbirgt sich ein Beratervertrag mit einer monatlichen Kostenpauschale, der zwischen Ihrem Arbeitgeber (als Kostenträger) und uns als Kanzlei abgeschlossen wird. Der Beratungsvertrag beinhaltet nicht nur die schnelle Klärung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit, sondern auch die Entwicklung strategischer Ansätze für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer – sowohl per E-Mail, Videokonferenz, mündlich und bei Bedarf auch persönlich vor Ort.

Ausgenommen von dem Vertrag sind unsere Beratungsleistungen im Falle von sogenannten Betriebsänderungen (Umstrukturierungen); der damit verbundene Beratungsumfang lässt sich nicht von der monatlichen Pauschale abdecken.

Monatlich zahlen – täglich gut beraten! Die Vorteile unserer Beratungs-Flatrate:

  1. Kontinuierliche Unterstützung:
    Schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung durch Fach- und Rechtsanwälte zu sämtlichen Themen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsrechts
  2. Schnelle Reaktion auf rechtliche Entwicklungen:
    Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften ändern sich kontinuierlich. Die Beratungs-Flatrate ermöglicht es Betriebsräten, sich unverzüglich an die neuesten Entwicklungen anzupassen.
  3. Kostentransparenz:
    Mit einer monatlichen Kostenpauschale haben Arbeitgeber volle Kostenkontrolle und Betriebsräte eine klare Übersicht über ihre Beratungskosten. Das hilft bei der Budgetplanung.
  4. Strategische Partnerschaft:
    Die enge Zusammenarbeit mit zuverlässigen und erfahrenen Anwälten ermöglicht es Betriebsräten, ihre strategische Herangehensweise in rechtlichen Angelegenheiten zu verfeinern und die Interessen der Arbeitnehmer wirksamer zu vertreten.
  5. Vereinfachung der Mandatierung:
    Mit der Beratungs-Flatrate wird, gerade bei dringenden Anliegen oder einfacheren Fragen, der oft langwierige Prozess der Beschlussfassung und Honorarvereinbarung vermieden.

Beratungspauschale für Betriebsräte

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