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Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung

Gehen Sie rechtzeitig gegen Ihre Kündigung vor

Sie haben eine Kündigung erhalten? Verlieren Sie keine Zeit!

Eine Kündigung kommt häufig unerwartet – viele Arbeitnehmer sind erstmal entsetzt, enttäuscht oder haben Sorge, wie es weitergehen soll. Wichtig ist jetzt jedoch, schnell und überlegt zu handeln, denn Sie haben nach Erhalt der Kündigung nur eine Frist von genau 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Für den gekündigten Arbeitnehmer führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig zu einer – oft erheblichen – Verbesserung seiner Rechtsposition. Entweder kann der Arbeitsplatz erhalten werden oder es wird eine Abfindung erzielt, die regelmäßig über dem außergerichtlichen Angebot des Arbeitgebers liegt.

Ihre individuellen Bedürfnisse sind dabei für unser anwaltliches Handeln maßgeblich. Sie erhalten bei uns schnellstens einen Besprechungstermin, in dem wir die rechtmäßige Wirksamkeit Ihrer Kündigung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die persönliche Strategie im anstehenden Kündigungsschutzprozess entwickeln. Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung unterstützen und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und stimmen mit Ihnen alle nächsten erforderlichen Schritte ab, um für Sie eine bestmögliche Lösung zu erzielen.

Wir helfen Ihnen effektiv und nachhaltig.

In der Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT werden Ihre rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer von Fachanwälten und Spezialisten für Arbeitsrecht durchgesetzt.

Gerade im Bereich des stetig komplexer werdenden Arbeitsrechts ist die qualifizierte Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten, und dies ausschließlich. Arbeitgeber werden von unserer Kanzlei nicht vertreten.

Unkompliziert und schnell zur Erstberatung

1. Terminvereinbarung per Mail oder Telefon
Für eine Erstberatung mit dem für Sie zuständigen Rechtsanwalt bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02191 8424840 oder noch einfacher per Mail an die info@arbeitsrecht-althoff.de, wo Sie uns Ihr konkretes Anliegen ausführlich schildern können. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück.


2. Benötigte Unterlagen für die Erstberatung
Für eine effektive Rechtsberatung benötigen wir von Ihnen folgende wichtige Unterlagen, die Sie uns vor dem Erstberatungstermin bitte per E-Mail, Post oder Fax zukommen lassen:

  • Arbeitsvertrag
  • Entgeltabrechnung der letzten drei Monate
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
  • bisherige Korrespondenz mit den Arbeitsgerichten
  • Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

3. Lösungsorientiertes Erstberatungsgespräch
Unsere Rechtsanwälte besprechen gemeinsam mit Ihnen nach einer genauen Analyse Ihres Sachverhalts die weiteren Schritte und rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung. Unser Ziel ist es immer, Ihre Ansprüche gezielt für Sie durchzusetzen, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich.


4. Wichtig: Beachten Sie Fristen
Reagieren Sie auf Ihre Kündigung sofort und stellen uns umgehend Ihre Anfrage, da nur innerhalb von drei Wochen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung vorgegangen werden kann. Gerne erstellen wir Ihnen nach der Erstberatung und Ihrer konkreten Beauftragung entsprechende Schriftsätze und vertreten Sie vor Gericht bei den Verhandlungen.