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Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung

Gehen Sie rechtzeitig gegen Ihre Kündigung vor

Sie haben eine Kündigung erhalten? Verlieren Sie keine Zeit!

Eine Kündigung kommt häufig unerwartet – viele Arbeitnehmer sind erstmal entsetzt, enttäuscht oder haben Sorge, wie es weitergehen soll. Wichtig ist jetzt jedoch, schnell und überlegt zu handeln, denn Sie haben nach Erhalt der Kündigung nur eine Frist von genau 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Für den gekündigten Arbeitnehmer führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig zu einer – oft erheblichen – Verbesserung seiner Rechtsposition. Entweder kann der Arbeitsplatz erhalten werden oder es wird eine Abfindung erzielt, die regelmäßig über dem außergerichtlichen Angebot des Arbeitgebers liegt.

Ihre individuellen Bedürfnisse sind dabei für unser anwaltliches Handeln maßgeblich. Sie erhalten bei uns schnellstens einen Besprechungstermin, in dem wir die rechtmäßige Wirksamkeit Ihrer Kündigung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die persönliche Strategie im anstehenden Kündigungsschutzprozess entwickeln. Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung unterstützen und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und stimmen mit Ihnen alle nächsten erforderlichen Schritte ab, um für Sie eine bestmögliche Lösung zu erzielen.

Wir helfen Ihnen effektiv und nachhaltig.

In der Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT werden Ihre rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer von Fachanwälten und Spezialisten für Arbeitsrecht durchgesetzt.

Gerade im Bereich des stetig komplexer werdenden Arbeitsrechts ist die qualifizierte Beratung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten, und dies ausschließlich. Arbeitgeber werden von unserer Kanzlei nicht vertreten.