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Wir beraten und unterstützen dich bei einer Kündigung

Kündigung rechtzeitig prüfen lassen, um das weitere Vorgehen zu besprechen

Du hast eine Kündigung erhalten? Verliere keine Zeit!

Eine Kündigung kommt oft unerwartet – viele Arbeitnehmer/+innen sind erstmal entsetzt, enttäuscht oder haben Sorge, wie es weitergehen soll. Wichtig ist jetzt jedoch, schnell und überlegt zu handeln, denn du hast nach Erhalt der Kündigung nur eine Frist von genau 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Für den gekündigten Arbeitnehmer führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig zu einer – oft erheblichen – Verbesserung seiner Rechtsposition. Entweder kann der Arbeitsplatz erhalten werden oder es wird eine Abfindung erzielt, die regelmäßig über dem außergerichtlichen Angebot des Arbeitgebers liegt.

Deine individuellen Bedürfnisse sind dabei für unser anwaltliches Handeln maßgeblich. Deshalb erhältst du bei uns schnellstens einen Besprechungstermin, in dem wir die rechtmäßige Wirksamkeit deiner Kündigung prüfen und gemeinsam mit dir die persönliche Strategie im anstehenden Kündigungsschutzprozess entwickeln. Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung unterstützen und beraten dich zu deinen  Handlungsmöglichkeiten und stimmen mit dir alle nächsten erforderlichen Schritte ab, um die bestmögliche Lösung für dich zu erzielen.

Wir helfen dir effektiv und strategisch.

Bei uns werden deine rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer/-in von Fachanwälten und Spezialisten für Arbeitsrecht durchgesetzt.

Gerade im Bereich des stetig komplexer werdenden Arbeitsrechts ist die qualifizierte Beratung durch Spezialisten im Arbeitsrecht von entscheidender Bedeutung. Wir sind hoch spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer/-innen und Betriebsräten, und dies ausschließlich. Arbeitgeber werden von unserer Kanzlei nicht vertreten. 

Manche glauben, dass man beide Seiten vertreten müsse, um auch deren "Tricks" zu kennen. Wir glauben das nicht. Denn es gibt kein "Tricks", sondern nur gute Argumente und Verhandlungsstrategien- und die kennen wir alle.

Unkompliziert und schnell zur Erstberatung

1. Terminvereinbarung per Mail oder Telefon
Für eine Erstberatung mit dem für dich zuständigen Ansprechpartner bitten wir dich um eine Terminvereinbarung per Telefon unter 02191 8424840 oder noch einfacher per Mail an die info@arbeitsrecht-althoff.de, wo du uns vorab schon einmal dein konkretes Anliegen schildern kannst. Sollten wir einmal nicht persönlich erreichbar sein, rufen wir schnellstmöglich zurück.


2. Benötigte Unterlagen für die Erstberatung
Eine effektive Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Deshalb benötigen wir von dir folgende wichtige Unterlagen vor dem Erstberatungstermin, die du uns bitte per E-Mail, Post oder Fax zukommen lässt:

  • Arbeitsvertrag
  • Entgeltabrechnung der letzten drei Monate
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
  • bisherige Korrespondenz mit den Arbeitsgerichten
  • Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

3. Lösungsorientiertes Erstberatungsgespräch
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besprechen gemeinsam mit dir nach einer genauen Analyse des Sachverhalts die weiteren Schritte und rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen dich bei deiner Entscheidung. Unser Ziel ist es, deine Ansprüche gezielt durchzusetzen, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich.


4. Wichtig: Fristen beachten!
Auf eine Kündigung musst du sofort reagieren, da nur innerhalb von drei Wochen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen die Wirksamkeit der Kündigung vorgegangen werden kann (ansonsten gilt sie automatisch als wirksam!). Gerne helfen wir dir und vertreten dich vor dem Arbeitsgericht bei den Verhandlungen. Dabei bleibst du stets von uns darüber informiert, was bei Gericht passiert und wie der Verhandungsstand ist.