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Konstruktive Begleitung von Betriebsänderungen und Umstrukturierungen

Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten

Eine Umstrukturierung zieht Stress nach sich, sowohl bei der Unternehmensführung, beim Betriebsrat oder bei Ihnen als Arbeitnehmer. Eine Betriebsänderung oder Umstrukturierung kann dazu führen, dass es bei Massenentlassungen, Sozialplänen und auch beim Betriebsübergang nach § 613a BGB häufig zu Fehlern kommt, die die Maßnahme und somit betriebsbedingte Kündigungen unwirksam machen.

Wir begleiten Sie bei einer Umstrukturierung Ihres Betriebs.

Sprechen Sie uns an, sofern Sie von einer geplanten Umstrukturierung in Ihrem Betrieb Kenntnis erlangt haben. Die Experten der Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT prüfen die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung und begleiten Sie während einer laufenden Umstrukturierung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind zudem auf die Beratung und Vertretung von Betriebsräten als Arbeitnehmervertretung spezialisiert, hier unterstützen wir auch bei der Erstellung eines Interessenausgleichs im Rahmen einer Betriebsänderung.

Übrigens:

Der Arbeitgeber darf die beabsichtigte Umstrukturierung erst dann umsetzen, nachdem er mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt hat. Hierbei helfen wir Ihrem Betriebsrat gerne. Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet als Verhandlungspartner zu Nutze.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

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