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Keine virtuellen Betriebsversammlungen?

Fehlende Digitalisierung der Betriebsratsarbeit verhindert Fortschritt

Im Mai 2020 wurde § 129 BetrVG als Sonderregelung im Rahmen der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt, wonach ab sofort Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 BetrVG "mithilfe audiovisueller Einrichtungen" abgehalten werden konnten. Dies war ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit – plötzlich war es möglich, Betriebsversammlungen, Sitzungen des Betriebsrats und sogar der Einigungsstelle digital abzuhalten. Leider war dies nur zeitlich begrenzt!

Die Vorschrift gemäß § 129 BetrVG wurde mit Beendigung der Pandemie nicht verlängert. Seit dem 07. April 2023 können Betriebsräte zwar noch Betriebsratssitzungen (sowie Sitzungen des Gesamt- und Konzernbetriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung) und auch vereinzelte Sitzungen des Wahlvorstands virtuell und hybrid abhalten, jedoch keine digitalen oder hybriden Betriebsversammlungen mehr durchführen, auch die Nutzung von Online-Einigungsstellen ist nicht mehr möglich. Die Chancen und Vorteile einer Digitalisierung der Betriebsratsarbeit werden somit außen vorgelassen. Dies bedeutet, dass alle Mitarbeiter für Betriebsversammlungen in den Betrieb oder den gemieteten Saal zurückkehren müssen.

Digitalisierung nicht auf Agenda der Regierung

Aktuell gibt es laut dem Bundesministerium für Arbeit keine Überlegungen dazu, ob und in welchem Umfang die Option der virtuellen Betriebsversammlung dauerhaft eingeführt werden soll.

Grund dafür könnte unter anderem die Sorge sein, dass bei einer rein digitalen Versammlung das Risiko der Teilnahme durch unbefugte Personen höher ist.

Digitale Betriebsversammlungen bieten einige Vorteile

Einer der größten Vorteile von digitalen Betriebsversammlungen ist die größere Reichweite und Flexibilität – ein Teil der Mitarbeiter kann online besser erreicht werden, z. B. in Unternehmen mit Mehrschichtsystemen oder natürlich auch bei Mitarbeitern im Homeoffice. Auch ist aufgrund der Chatmöglichkeiten und der Anonymität die Beteiligung durch Wortmeldungen und Fragestellungen höher. Zu kleine Räumlichkeiten bei Präsenzveranstaltungen stellen ebenso kein Hindernis mehr dar.

Der Betriebsrat muss kreativ werden

Aktuell ist keine digitale Betriebsversammlung im Sinne des Gesetzes möglich. Bis sich hier eine Kehrtwende abzeichnet und die Politik die Wichtigkeit der Digitalisierung erkennt, muss sich der Betriebsrat Alternativen und Möglichkeiten einfallen lassen, um die Mitarbeiter zu einer Teilnahme zu bewegen, etwa durch ansprechende Präsentationen und interessante Inhalte. Oft ist es dafür hilfreich, gezielt ein Schwerpunktthema in den Fokus zu nehmen.

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