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Veröffentlichung BRuR 02/2023

Verjährung von Urlaubsansprüchen (Lars Althoff)

In der neuen Ausgabe 02/2023 der Fachzeitschrift „BRuR – Betriebsrat und Recht“ referiert Lars Althoff über die Stärkung von Arbeitnehmerrechten als Folge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verjährung von Urlaubsansprüchen. Dieses hatte entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht verjähren kann, wenn der Arbeitgeber ihn nicht vorher auf den möglichen Verfall des Jahresurlaubs hingewiesen hat.

Grundsätzlich liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ihren bezahlten Jahresurlaub nehmen zu können. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Urlaubsanspruch nur unter besonderen Umständen erlöschen, z. B. bei Langzeiterkrankungen. Diese Ausnahme schützt den Arbeitgeber vor den negativen Folgen aufgrund der Gefahr der Ansammlung von zu langen Abwesenheitszeiten und den damit verbundenen Schwierigkeiten der Arbeitsorganisation, stellt diesen aber auch in Bezug auf das EuGH-Urteil gleichzeitig vor eine Herausforderung, da für ihn nicht vorhersehbar ist, wann und wie lange der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass Betriebsräte von ihrem Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Gebrauch machen und diesbezüglich mit ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung schließen.

Die ganze Ausgabe inkl. der Rechtsprechung ist zu beziehen über:
https://rsw.beck.de/zeitschriften/brur

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