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Kommentar zur Novellierung des BPersVG

RA Knorz gibt umfangreiche Unterstützung in der 15. Kohlhammer-Ausgabe

Die fortschreitende Digitalisierung und nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie hat die Verwaltungsbranche in den vergangenen Jahren vor viele Herausforderungen gestellt, was sich auch in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung widerspiegelt. Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. Juni 2021 reagiert grundlegend auf die neuen Umstände und bringt viele Neugestaltungen und inhaltliche Veränderungen mit sich.

In dem Kommentar der 15. Kohlhammer-Ausgabe "Bundespersonalvertretungsgesetz" unterstützt RA Knorz vor allem bei Fragen zu neuen Vorschriften für besondere Verwaltungszweige, Erlöschen der Mitgliedschaft oder zur Rechtsstellung der Personalratsmitglieder. Die Neuauflage bietet somit eine zuverlässige Übersicht und Hilfestellung bei den umfangreichen Änderungen innerhalb der Anwendung der neuen Gesetzesfassung.

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