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Veröffentlichung BRuR 08/2022

Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans (Lars Althoff)

In der aktuellen Ausgabe 08/2022 der Fachzeitschrift „BRuR – Betriebsrat und Recht“ referiert Lars Althoff über den fehlenden Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans, wenn sich dieser erst nach Beginn der Umsetzung der Betriebsänderung gegründet hat. In einem Fall vor dem BAG vom 8.2.2022 gründeten Mitarbeiter nachträglich einen Betriebsrat, um gegen bereits ausgesprochene Kündigungen im Rahmen einer Betriebsänderung vorzugehen. Das BAG verneinte jedoch dieses Mitbestimmungsrecht nach § 112 BetrVG, da die Betriebsänderung bereits in Kraft getreten war. Das Mitbestimmungsrecht nach § 111 ff. BetrVG könne nur in Kraft treten, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung geprüft, aber noch nicht mit der Umsetzung begonnen hat.

Dies zeigt einmal mehr die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Gründung eines Betriebsrates auch in kleineren Betrieben, da eine umfangreiche Mitbestimmung nur dann stattfinden kann, wenn der Betriebsrat von Anfang an mit in die Prozesse und Planungen des Arbeitgebers involviert ist.

Die ganze Ausgabe inkl. der Rechtsprechung ist zu beziehen über:
https://rsw.beck.de/zeitschriften/brur

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