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Neuerungen im Arbeitsrecht 2022 – Teil 5

Erhöhung des Mindestlohns, Fachkräfte-Einwanderung und Insolvenzgeld-Umlage

Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2022 brutto 9,82 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die neue Bundesregierung hat bereits eine weitere Erhöhung auf 12 Euro je Arbeitsstunde angekündigt; mit einer entsprechenden Regelung ist zeitnah zu rechnen.

Fachkräfte-Einwanderung
Im Zuge der Sechsten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung wird die sog. "Westbalkanregelung" bis Ende 2023 verlängert. Dies ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit muss noch zustimmen. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.

Umlagensatz für Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beläuft sich für das Kalenderjahr 2022 auf 0,09 Prozent.

(Quelle: BMAS PM v. 15.12.2021)

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