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Wann beauftrage ich einen Anwalt?

Lars Althoff gibt Ihnen Tipps, was Sie beachten sollten

„WAS MIR PASSIERT IST UNGERECHT!“  

Lars Althoff gibt Tipps, ob und wann es sich überhaupt für Sie lohnt, einen Anwalt einzuschalten:

1. Fundierte und qualifizierte Beratung hilft immer! Eine Erstberatung ist aufschlussreich und verhilft Ihnen zu juristisch fundierten Informationen zu Ihrem individuellen Fall. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu dem, was Sie im Alleingang auf Grund fehlender Kenntnisse verlieren können, gering. Schon dieses erste Gespräch wird Ihnen Auskunft über mögliche Erfolgsaussichten geben. (Erstberatung ALTHOFF ARBEITSRECHT: 02191 - 8424840)

2. Reagieren Sie schell. Fristen, wie z. B. die bei einer Kündigungsschutzklage müssen unbedingt eingehalten werden, sonst verlieren Sie Ihre Rechte!

3. Welcher Anwalt ist der Richtige für mich? Wie die Kanzlei ALTHOFF ARBEITSRECHT für Sie speziell im Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner ist, gibt es viele weitere Fachgebiete, die sich Ihrem Anliegen widmen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen von Bekannten/Freunden oder ein vertrauensvolles Gefühl bei der ersten Kontaktaufnahme. Sie müssen dem Anwalt gegenüber ganz offen und ehrlich über Ihren Fall sprechen können.

4. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten? Jeder seriöse Anwalt wird Sie darüber aufklären. Abgerechnet wird nach „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ (o. auf Honorarbasis pro Std. in der Betriebsräte-Beratung, Kontakt über www.kanzleifuerbetriebsraete.de)

5. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall sind Kosten des Anwalts nach RVG abgedeckt. Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Versicherer, wenn Sie planen, einen Anwalt einzuschalten und informieren Sie diesen kurz zu Ihrem Vorhaben. Holen Sie sich ggf. das ok für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung und prüfen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung.

6. Welche Vorbereitungen sind für das Gespräch mit dem Anwalt zu treffen? Bei Erhalt einer Kündigung z.B. sollten Sie dem Fachanwalt für Arbeitsrecht mitbringen: Arbeitsvertrag (AV), Anlagen zum AV, Änderungen zum AV, Gehaltserhöhungsschreiben, Ermahnungs- oder Abmahnschreiben, Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Kündigungsschreiben usw., sofern vorhanden auch die Versicherungsunterlagen. Zudem sollten Sie sich eine Notiz zum Fall aus Ihrer Sicht und all Ihren Fragen machen. Nur wenn Ihr Anwalt ALLE Informationen hat, kann er Sie gewissenhaft und optimal beraten.

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