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Wer hat Recht auf Entschädigung?

Neue Informationen des LVR zum Thema Verdienstausfall

Verdienstausfall – wer hat Recht auf Entschädigung?

In einer Erklärung vom 24.03.2020 gibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Überblick über die Entschädigungsleistung nach § 56 IfSG:

www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

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