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Veröffentlichung BRuR 07/2022

Die Klausurtagung des Betriebsrats (Nicole Knorz)

Rechtsanwältin Nicole Knorz referiert in der neuen Ausgabe 07/2022 der Fachzeitschrift „BRuR – Betriebsrat und Recht“ über die Möglichkeiten, Umfang und Ziele einer umfassenden Klausurtagung für Betriebsräte und die Chancen einer gemeinsamen inhaltlichen Ausrichtung für eine effektive und zielführende Betriebsratsarbeit direkt von Beginn an. Ebenso stellt sie den Vorteil eines externen, erfahrenen Beraters heraus, der den Betriebsrat führen kann, indem er sinnvolle Denkanstöße gibt, Impulse setzt und sein Wissen vermittelt. Er wird stets den Überblick behalten und für einen konsequenten Ablauf sorgen.

Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung einer Klausurtagung kennt, sind diese dennoch gerade für neu gewählte Betriebsräte ein großer Vorteil – gemäß § 40 BetrVG muss der Arbeitgeber unter Einhaltung einiger Voraussetzungen die Kosten für die Tagung übernehmen und die BR-Mitglieder dafür freistellen.

Die ganze Ausgabe inkl. dem Beitrag ist zu beziehen über:
https://rsw.beck.de/zeitschriften/brur

 

Gut zu wissen! Als Mitglied eines neu gewählten Betriebsrates haben Sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Lassen Sie sich von erfahrenen Experten im Rahmen einer Klausurtagung unterstützen.

Mehr Infos: Klausurtagung für Betriebsräte

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