Zum Hauptinhalt springen

Erste Schritte nach der Betriebsratswahl

Das Wahlverfahren wurde beendet und Sie wurden neu in den Betriebsrat gewählt?

Was genau jetzt auf Sie zukommt und welche Aufgaben als erstes erledigt werden müssen, finden Sie hier:


Aufgabe 1: Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nachdem die Wahlurnen geschlossen sind, muss der Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt geben, und zwar an den gleichen Stellen, wo auch das Wahlausschreiben ausgehängt war. Ab Bekanntgabe des Ergebnisses beginnt auch die Frist zu einer möglichen Anfechtung.


Aufgabe 2: Konstituierende Sitzung
Der Wahlvorstand muss innerhalb einer Woche nach dem letzten Wahltag den neu gewählten Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung einladen. In dieser wir der Betriebsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Dafür muss der Betriebsrat jedoch beschlussfähig sein, d. h. die Hälfte der neuen BR-Mitglieder muss dafür anwesend sein. Bis der Betriebsrat einen Wahlleiter bestellt hat, wird die Sitzung durch den Wahlvorstandsvorsitzenden geleitet. Alle folgenden BR-Sitzungen werden danach durch den Betriebsratsvorsitzenden einberufen, der ebenfalls sowie sein Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung gewählt wird.


Aufgabe 3: Wahl eines Betriebsausschusses
Da viele neue und ungewohnte Aufgaben auf den Betriebsrat warten, muss der Betriebsrat bei neun oder mehr Arbeitnehmern in der konstituierenden Sitzung einen Betriebsausschuss wählen mit der Aufgabe, die Geschäftsführung des Betriebsrates zu erleichtern und zu entlasten. Dabei ist die Größe des Ausschusses abhängig von der Betriebsratsgröße.


Aufgabe 4: Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Ein Wirtschaftsausschuss ist in einem Betrieb mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben. Der Wirtschaftsausschuss unterstützt in größeren Unternehmen den Betriebsrat bei der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen und bei komplizierten wirtschaftlichen Zusammenhängen (z. B. bei Betriebsänderungen). Aufgrund der umfangreichen betriebswirtschaftlichen Arbeit haben Mitglieder des Wirtschaftsausschusses einen besonderen Anspruch auf Schulungen.


Aufgabe 5: Bildung weitere Ausschüsse
Sollte Ihr Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, können auch noch weitere Ausschüsse gebildet werden, um den Betriebsrat gezielt zu unterstützen und zu entlasten. Dies können z. B. Ausschüsse sein für Arbeitsschutz, IT, Personal oder Urlaub. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben.


Aufgabe 6: Beschluss einer Geschäftsordnung
Eine Geschäftsordnung sollte kurzfristig nach der Wahl festgelegt werden, da sie die Struktur und Ausrichtung der Betriebsratsarbeit definiert und organisiert und somit direkt von Anfang die Effektivität fördert. Folgende Inhalte können z. B. in einer Geschäftsordnung definiert werden:

  • Ort und Zeit der regelmäßigen Betriebsratssitzungen,
  • Umfang zu der Einladung der Sitzungen,
  • Aufstellung und Bekanntgabe der Tagesordnung,
  • Form und Bekanntgabe von Beschlüssen,
  • Regelungen zu Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten,
  • Regelungen zu BR-Sitzungen via Video- und Telefon,
  • Bildung einzelner Ausschüsse sowie Definition von Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen.

7. Wahl der Freistellungen
Wenn in einem Betrieb mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigt sind, hat der Betriebsrat das Recht, 1 – 12 Mitglieder dauerhaft für die BR-Arbeit freizustellen. Der Arbeitgeber kann unter Angabe von sachlichen Gründen dieser Freistellung jedoch auch widersprechen. Dies wird dann durch eine Einigungsstelle gesondert geprüft.


Aufgabe 8: Entsendung in den Gesamtbetriebsrat
Sollte in Ihrem Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat bestehen, kann ein Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern ein Mitglied in den Gesamtbetriebsrat entsenden. Ist der Betriebsrat größer, können auch zwei Mitglieder entsendet werden.

 

Denken Sie daran: Als Mitglied eines neu gewählten Betriebsrates haben Sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Lassen Sie sich von erfahrenen Experten im Rahmen einer Klausurtagung unterstützen.

Mehr Infos: Klausurtagung für Betriebsräte

Zurück