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Neuerungen im Arbeitsrecht 2022 – Teil 9

Regelung von Sozialversicherungsrechengrößen, Künstlersozialversicherung und Sachbezugswerte

Maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß wie folgt angepasst:

  • Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung:
    7.050 Euro/Monat bzw. 84.600 Euro/Jahr (West) und 6.750 Euro/Monat bzw. 81.000 Euro/Jahr (Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:
    8.650 Euro/Monat bzw. 103.800 Euro/Jahr (West) und 8.350 Euro/Monat bzw. 100.200 Euro/Jahr (Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung:
    7.050 Euro/Monat bzw. 84.600 Euro/Jahr (West) und 6.750 Euro/Monat bzw. 81.000 Euro/Jahr (Ost);
  • Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung:
    5.362,50/Monat bzw. 64.350 Euro/Jahr (einheitlich in West und Ost);
  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung:
    4.837,50 Euro/Monat bzw. 58.050 Euro/Jahr (einheitlich in West und Ost);
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
    3.290 Euro/Monat bzw. 39.480 Euro/Jahr (West) und 3.150 Euro/Monat bzw. 37.800 Euro/Jahr (Ost);
  • vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung:
    38.901 Euro;

a) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der aktuelle Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 83,70 Euro.

b) Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt mit 4,2 Prozent weiterhin stabil. Aufgrund der anhaltenden Belastungen durch die Corona-Pandemie bleibt die jährliche Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (3.900 Euro) für Versicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt. Die vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten wurde zudem von 450 auf 1.300 Euro im Monat ebenfalls um ein Jahr bis zum Jahresende 2022 verlängert.

c) Alterssicherung der Landwirte
Für das Kalenderjahr 2022 beträgt die Alterssicherung der Landwirte monatlich 270 Euro (West) bzw. 260 Euro (Ost).

d) Faktor F 2022 im Übergangsbereich
Ab dem 01.01.2022 beläuft sich der Faktor F für Beschäftigte im Übergangsbereich, mit einem Entgelt zwischen 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro im Monat, auf 0,7509.

e) Sachbezugswerte
Die Sachbezugwerte haben sich in diesem Jahr erhöht. Somit steigt der Wert für Verpflegung von 263 Euro auf 270 Euro (Frühstück auf 56 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 107 Euro). Ebenso hat sich der Wert für Mieten und Unterkunft um 1,7 Prozent von 237 Euro auf 241 Euro erhöht.

(Quelle: BMAS Pressemitteilung vom 15.12.2021)

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