Zum Hauptinhalt springen

Lars Althoff im rga-Interview

Das Coronavirus und Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Im Interview mit dem rga befasst sich Lars Althoff mit Fragen rund um das Coronavirus im Zusammenhang mit Ihren Rechten als Arbeitnehmer:

https://www.rga.de/lokales/remscheid/coronavirus-tun-wenn-firma-dienstreise-besteht-13584520.html

Spannende Fragen im Überblick und die Antworten von Lars Althoff lesen Sie hier:

Was ist, wenn mein Betrieb geschlossen oder Kurzarbeit angeordnet wird?

Lars Althoff: „Schließt Ihr Betrieb auf Grund eines Pandemiefalls – in diesem Fall das Coronavirus – haben Sie als Beschäftigter laut Bundesarbeitsministerium Anspruch auf die Fortzahlung ihrer Löhne. Sollte in Ihrem Betrieb auf Grund des Coronavirus Kurzarbeit angeordnet werden, können Sie als Betroffener Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss von Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Ein Nacharbeiten durch den Arbeitnehmer ist in aller Regel nicht erforderlich. Derartige Fälle zählen zum sogenannten Betriebsrisiko.“

Darf mein Arbeitgeber mich auf Dienstreise in betroffene Gebiete schicken?

Lars Althoff: „Dieser Fall ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Arbeitsvertrag: sind Sie darin zu Dienstreisen verpflichtet, müssen Sie diese auch weiterhin antreten. Ihr Arbeitgeber hat nach §106 der Gewerbeordnung (Geo) das sogenannte Weisungs- oder auch Direktionsrecht. Dies gilt allerdings nur, solange keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eine Empfehlung der WHO oder des Robert Koch-Instituts vorliegt. Eine Reise in die Provinz Hubei könnten Sie beispielsweise mit Recht ablehnen, da das Auswärtige Amt für diese Region bereits eine Reisewarnung ausgesprochen hat.“

Was passiert, wenn ich mich einer Dienstreise verweigere?

Lars Althoff: „Wenn es sich um eine sogenannte unbillige Weisung des Arbeitgebers handelt, sind Sie nicht verpflichtet, dieser nachzukommen. Viele Unternehmen sind sich der Gefahr durchaus bewusst und in den seltensten Fällen daran interessiert, ihre Mitarbeiter bewusst Gefahren auszusetzen. Zahlreiche Unternehmen haben bereits reagiert und Reisebeschränkungen für ihre Mitarbeiter ausgesprochen, so zum Beispiel die Deutsche Bank, Allianz oder Siemens.“

Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Kita oder die Schule meines Kindes geschlossen ist?

Lars Althoff: „Ja, nach § 616 BGB können Sie, je nach Einzelfall, zu Hause bleiben. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag steht Ihnen allerdings nicht immer automatisch eine Lohnfortzahlung zu. Der Abbau von Überstunden, die Arbeit im Home-Office oder die Inanspruchnahme von Urlaub sind mögliche Varianten, um einem Lohnausfall vorzubeugen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Allerdings kommt es auch vor, dass § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es lohnt sich also auf jeden Fall, einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag zu werfen.“

Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz eines Krankheitsfalles nicht die Einrichtungen schließt und auf die Anwesenheit der Arbeitnehmer besteht?

Lars Althoff: „Handelt es sich um einen regulären Krankheitsfall, ist der Arbeitgeber nicht zur Schließung oder ähnlichen Maßnahmen verpflichtet. Ist aber ein Verdacht auf eine schwerwiegende Infektionskrankheit gegeben, greift das Infektionsschutzgesetz. Diesem folgend kann eine Schließung rechtlich erzwungen werden, hier ist im Einzelfall zu urteilen. Arbeitnehmer sollten sich dann an den Betriebsrat oder einen Anwalt wenden.“

Wie gehe ich als Mitglied des Betriebsrat mit einem Pandemiefall um?

Lars Althoff: „Unternehmen sollten im Falle einer länder- und kontinentübergreifenden Ausbreitung einer (Infektions-) Krankheit einen betrieblichen Notfallplan erarbeiten. Daran sollte der Betriebsrat dringend beteiligt sein. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung über "Rechte und Pflichten im Pandemiefall" befähigt zu schnellem Handeln im Fall der Fälle: bestehende Regelungen können damit nämlich außer Kraft gesetzt werden. Ein konkretes Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung eines „Pandemieplans“ hat der Betriebsrat jedoch nicht.“

Zurück