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Telefonische Erstberatung

Sie benötigen kurzfristig arbeitsrechtliche Beratung?

Sie haben eine Kündigung/einen Aufhebungsvertrag erhalten und suchen schnelle Hilfe? Nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen Erstberatung durch
unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte.

In 3 Schritten zur kontaktlosen Erstberatung:

1. Mandanten-Stammblatt/Vollmacht herunterladen und ausfüllen.

2. Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Kündigung, letzte Gehaltsabrechnung oder sonstige die Beratung betreffende Unterlagen als PDF sammeln.

3. Alle Unterlagen per E-Mail senden an:
info@arbeitsrecht-althoff.de
Gerne können Sie in Ihrer E-Mail auch Ihre konkreten Fragen kurz umreißen. Bitte geben Sie auch an, ob Sie rechtsschutzversichert sind, in diesem Fall können die anfallenden Kosten ggf. von Ihrer RSV übernommen werden.

Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht rufen wir Sie kurzfristig an. In diesem Gespräch teilen Sie uns mit, ob Sie telefonisch vom Anwalt beraten werden möchten oder per Video-Meeting (Zoom-Call/Skype ...), um Ihre Fragen ausführlich besprechen und klären zu können, welcher weitere Handlungsbedarf besteht.

Für dieses Telefonat/Video-Meeting werden (gegenüber der persönlichen Vor-Ort-Erstberatung zu 190 Euro/netto) pauschal 150 Euro/netto berechnet. Sie erhalten dazu im Anschluss unsere Kostennote per E-Mail.

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