Erleichterte Regeln für Kurzarbeitergeld
Mehr Schutz für Arbeitnehmer/innen in Zeiten des Coronavirus
Auf Grundlage eines neuen Beschlusses können Unternehmen mit mindestens 10 % von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer/innen Kurzarbeitergeld beantragen. 60 % des Lohnausfalls werden dann übernommen (für Eltern 67 %), Sozialbeiträge können erstattet werden. In Kraft tritt diese Regelung rückwirkend zum 01. März 2020.
Alle detaillierten Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html