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Erleichterte Regeln für Kurzarbeitergeld

Mehr Schutz für Arbeitnehmer/innen in Zeiten des Coronavirus

Auf Grundlage eines neuen Beschlusses können Unternehmen mit mindestens 10 % von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer/innen Kurzarbeitergeld beantragen. 60 % des Lohnausfalls werden dann übernommen (für Eltern 67 %), Sozialbeiträge können erstattet werden. In Kraft tritt diese Regelung rückwirkend zum 01. März 2020.

 

Alle detaillierten Informationen dazu finden Sie hier: 

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

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