Betriebsvereinbarungen Anpassen?
Erforderlichkeit der Neugestaltung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen
In der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht aktuell" setzt sich Rechtsanwalt Lars Althoff mit der Frage der Erforderlichkeit der Neugestaltung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen zu Rufbereitschaften nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) auseinander.
Dies ist für Betriebsräte aufgrund des gesetzlichen Mitbestimmungsrechts gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bedeutsam.